Wie werde ich SEN Partner ?
In der Regel werden neue Mitglieder von bereits etablierten Partnern vorgeschlagen.
Alle SEN Partner unterzeichnen einen Kooperationsvertrag. In diesem Vertrag ist die Zusammenarbeit der Partner geregelt sowie auch die Aufnahme in die Kooperationsgemeinschaft.
Voraussetzung für die Aufnahme ist eine langjährige Selbständigkeit sowie der Nachweis über die Professionalität der angebotenen Dienstleistung. (Zu erbringen durch entsprechende Referenzprojekte).
Die Kooperationsgemeinschaft behält sich vor Partner durch die Abstimmung von min. 50% der Mitglieder aufzunehmen.
Bei Interesse an einer Kooperation senden Sie eine formlose E-mail and die Adresse von SEN und erläutern warum Sie Mitglied werden wollen.
Die Kooperationsgemeinschaft stimmt dann über eine etwaige Aufnahme ab.
Wenn die Abstimmung positiv verläuft wird Ihnen ein Kooperationsvertrag zugesandt. Wenn dieser Ihre Zustimmung findet und Sie diesen unterzeichnen, werden Sie Kooperationspartner.
Was kostet eine Kooperationspartnerschaft ?
Die Partnerschaft in der Gemeinschaft ist mit keinerlei Kosten verbunden.
Die Partner regeln jedoch in ihrem Kooperationsvertrag diverse Scenarien der Zusammenarbeit. Unter anderem auch Provision für Vermittlung von Projekten oder Aufträge für die Mitarbeit in bestehenden Projekten.
In der Regel sind die Kooperationspartner jedoch frei sich auf eine individuelle Regelung zu einigen.
Welche Verpflichtung gehe ich ein ?
Die Kooperationsgemeinschaft arbeitet auf hohen ethischem Niveau und legt sich einen hohe Standard auf. Was die Zusammenarbeit sowie die Kundenbeziehung betrifft. Die Kooperationspartner sind der SEN gegenüber sonst in keiner Weise verpflichtet. Etwaige Tätigkeiten für SEN sind immer und ausschließlich auf freiwilliger Basis.
Welchen Nutzen hat SEN für mich ?
SEN kann für die einzelnen Kooperationspartner als Plattform für eine Zusammenarbeit von Gleichgesinnten gesehen werden. Durch die Mitgliedschaft erwirbt sich der Partner die Möglichkeit auf den Pool aller Mitglieder bei Bedarf zuzugreifen auf Basis einer einheitlichen Regelung. Vorausgesetzt der andere Partner stimmt einem Auftrag zu, gelten die im Kooperationsvertrag vereinbarten Rechte und Pflichten.
Der Partner kann seine Mitgliedschaft zu SEN in seiner Aussendarstellung nutzen.
Die Möglichkeiten die SEN bietet sind derzeit noch nicht in aller Gänze ausgearbeitet und werden von der Gemeinschaft weiter erarbeitet.